Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Gültigkeit
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der ALCO SA und dem Käufer, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Mit der Erteilung einer Bestellung anerkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, begründen weder diese allgemeinen Verkaufsbedingungen noch die unter deren Übernahme abgeschlossenen Geschäfte einen Distributionsvertrag oder ein sonstiges Dauerschuldverhältnis.
Wir sind jederzeit befugt, die allgemeinen Verkaufsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

2. Offerten
Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an ein Monat gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Eine Erklärung des Käufers gilt nur dann als Annahme, wenn sie mit unserer Offerte uneingeschränkt übereinstimmt. Unser Stillschweigen auf ein Gegenangebot gilt unter keinen Umständen als Annahmeerklärung.

3. Bestellungen und Auftragsbestätigungen
Bestellungen sind auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich. Für jede Bestellung unter CHF 200.- wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 25.- verrechnet. Wenn die Differenz nicht mehr als 10% der bestellten Menge beträgt, wird der Kunde nicht informiert.
Jede nach 48 Stunden nicht bestrittene Auftragsbestätigung gilt als angenommen.

4. Preise
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise und allfällige Nebenkosten ab Werk, in Schweizer Franken, exkl. Mehrwertsteuer.

5. Liefertermin und Versand
Der in der Bestätigung angegebene Liefertermin, entspricht dem Versanddatum der Ware, d.h. ab Chavannes. Wenn die Lieferfrist in KW angegeben ist, hat ALCO SA bis Freitag um die Sendung vorzunehmen. Im Falle eines Lieferverzugs steht dem Käufer weder das Recht zu, auf die nachträgliche Leistung zu verzichten, noch vom Vertrag zurückzutreten, noch Schadenersatz zu verlangen.


6. Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Hält der Käufer den Zahlungstermin nicht ein, sind wir berechtigt ab Fälligkeitsdatum Verzugszinse (gegenwärtig 8,0%) zu verlangen. Zusätzlich verfällt jeder Rabattanspruch und ALCO SA behält sich vor, diesen in Rechnung zu stellen, genauso wie den Hauptbetrag, wenn nötig auf gesetzlichem Wege. Jedes falsch oder unberechtigt abgezogene Skonto wird verrechnet.

7. Prüfung und Abnahme der Ware
Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt die Beschaffenheit und Menge der gelieferten Ware zu prüfen. Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind uns sofort, spätestens aber innert 8 Tagen nach Empfang schriftlich und detailliert zu melden. Bei verspäteter Meldung gelten die Lieferungen als genehmigt und es entfällt jede Gewährleistung.

8. Gewährleistung, Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Empfang der Ware. Als Mängel gelten nur nachgewiesene Material- oder Herstellungsfehler der gelieferten Ware. Es ist Pflicht des Käufers, sich durch eigene Pfüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Bei Mängeln, die gemeldet wurden, erhält der Käufer die retournierte mangelhafte Ware ersetzt, bei Maschinen und Geräten Anspruch auf kostenlose Reparatur, bzw. Ersatz des mangelhaften Teiles

9. Warenrücknahme
Jede Warenrücksendung wird nur akzeptiert, wenn vorher eine entsprechende telefonische oder schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Zudem muss das Formular “Schriftliche Zustimmung Retoursendung” ausgefüllt und von ALCO SA gegengezeichnet sein. ALCO SA entscheidet lletztlich über die Akzeptanz einer Retoursendung. Bei Annahme wird produktespezifisch eine Aufwandentschädigung von 10 bis 30% vom verrechneten Bruttobetrag belastet.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieses Rechtsverhältnis untersteht materiellem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des UN Übereinkommens über Verträge über den iinternationalen Warenkauf.
Gerichtsstand ist Chavannes. ALCO SA ist jedoch berechtigt, den Käufer auch vor jedem anderen Gericht zu belangen.


Ausgabe Januar 2024 
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